30. Sept. 20216 Min.
Aktualisiert: Nov. 7
Ein eigener Firmenname gehört zu jeder Unternehmens- oder Start-up-Gründung dazu. Firmennamen dienen dir nicht nur als potenzielle Domain, wenn du eine Website erstellen willst, sondern helfen auch dabei, dich von der Konkurrenz abzuheben, Markenbekanntheit aufzubauen und Kundenvertrauen zu gewinnen.
Damit dein Firmenname auch einzigartig bleibt und nur von deinem Unternehmen genutzt werden darf, solltest du deinen Firmennamen schützen lassen, indem du ihn ins Handelsregister eintragen lässt oder ihn als Marke schützen lässt. In diesem Artikel bieten wir dir einen kleinen Überblick darüber, wie du deinen Firmennamen schützen lassen kannst und die somit die Rechte an deinem Namen sichern kannst.
Wähle einen Firmennamen aus
Firmennamen schützen und ihn ins Handelsregister eintragen
Firmennamen als Marke anmelden und dadurch schützen
Domain registrieren
Bevor du einen Firmennamen registrieren kannst, musst du dir natürlich erst einmal einen Markennamen ausdenken. Die Namensfindung ist ein wichtiger Teil der Gründungsphase und viele Gründer:innen verbringen viel Zeit damit, den richtigen Namen für ihr Unternehmen und ihre Marke zu finden.
Gute Namen kannst du daran erkennen, dass sie die Markenidentität widerspiegeln und bei deinen Kund:innen im Gedächtnis bleiben. Außerdem sollten sie zumindest eine Idee davon vermitteln, worum es bei deiner Marke, deinem Unternehmen, deinen Produkten oder deinen Dienstleistungen geht.
Da der Namensfindung-Prozess nicht bei jedem gleich abläuft, ist hier oft ein bisschen Kreativität und Recherche gefordert. Hier sind ein paar Tipps, die du bei der Namensfindung für deine Firma in Betracht ziehen kannst:
Originelle Firmennamen heben sich besser vom Wettbewerb ab. Ziehe daher Akronyme, Wortkombinationen, Fremdwörter oder Kunstbegriffe in Betracht, doch auch dein eigener Name kann schon originell sein.
Wähle einen Namen, der mit deinem Unternehmen mitwachsen kann und auch noch zu einem steigenden Angebot passen wird.
Inspirationen gibt es überall, lasse dich von der Literatur und Mythologie inspirieren. Führe dir die Geschichte und Werte deines Unternehmens vor Augen, um dort nach Anhaltspunkten für tolle Namen zu suchen.
Simple Namen kann man sich nicht nur besser merken, sie verringern auch die Gefahr, falsch geschrieben zu werden.
Wenn du dich für einen Firmennamen entschieden hast, musst du natürlich sicherstellen, dass er nicht bereits vergeben ist und von einer anderen Marke geschützt wurde. Hierzu kannst du im Unternehmensregister online oder beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) nachschlagen. Ist dein Name noch nicht vergeben, kannst du ihn für dein Unternehmen oder deine Marke schützen lassen. Hierzu hast du zwei Möglichkeiten.
Du kannst dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Dieser Schritt ist für die meisten Unternehmen ohnehin eine Voraussetzung bei der Gründung.
Alternativ kannst du deinen Unternehmensnamen auch als Marke registrieren und somit schützen lassen.
Erfahre, wie du einen Businessplan erstellen kannst.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das angemeldete Kaufleute und Unternehmen eingetragen werden. Der Eintrag beinhaltet Auskünfte über die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens wie Name, Sitz, Niederlassung, den Gegenstand des Unternehmens, die Rechtsform, Angaben zur vertretungsberechtigten Person und so weiter.
Für viele Unternehmen ist der Eintrag in das Handelsregister sogar verpflichtend, besonders dann, wenn es sich zum Beispiel um eine GmbH, OHG oder AG handelt. Freiberufler und Kleinunternehmen können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Lesetipp: So wandelst du dein Einzelunternehmen in eine GmbH um
Schutz: Firmen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen, sind davor geschützt, dass ihr Firmenname von anderen verwendet wird. Allerdings ist dieser Schutz nur regional gegeben, da Amtsgerichtsbezirke keinen zwei Firmen den gleichen oder ähnlichen Namen geben dürfen.
Wiedererkennungswert: Da Firmennamen regional nur einmal vergeben werden dürfen, besteht keine Verwechslungsgefahr mit anderen Unternehmen.
Seriosität: Eingetragene Firmen wirken seriöser, was dazu führt, dass sowohl Banken, Kund:innen, als auch Geschäftspartner:innen deinem Unternehmen ein größeres Vertrauen entgegenbringen.
Namensfreiheit: Ist ein Firmenname nicht im Handelsregister registriert, muss der Name des voll haftenden Inhabers oder der voll haftenden Inhaberin im Firmennamen enthalten sein. Mit dem Eintrag ins Register darfst du deinem Unternehmen auch einen eigenen, frei erfunden Namen geben.
Der Eintrag in das Handelsregister hat auch einige “Nachteile”. Zum einen ist der Firmenname, wie bereits erwähnt, nur regional in deinem Amtsgerichtsbezirk geschützt. Zum anderen ist der Eintrag gebührenpflichtig und beinhaltet zusätzliche Notarkosten. Für eingetragene Firmen können außerdem verschiedenen Pflichten bestehen wie zum Beispiel Inventur und doppelte Buchführung (ab einem gewissen Umsatz).
Einen umfassenderen Schutz über die Regionalität hinaus erhältst du über die Markenanmeldung. Zwar ist dies teurer als der Eintrag ins Handelsregister, dafür kannst du allerdings sowohl den Namen, also die Wortmarke, als auch deine dazugehörigen Bildelemente, also die Bildmarke, schützen lassen.
Wenn du eine Marke anmelden willst, erhältst du damit das exklusive Markenrecht, wodurch der Schutz über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wesentlich höher ist, als bei der Registrierung im Handelsregister.
Deutschlandweiter Schutz: Den Firmennamen als Marke anmelden bringt deutschlandweiten Schutz. Wenn du deine Marke gleich in mehreren Ländern anmelden möchtest, musst du dazu verschiedene Ämter konsultieren.
Schadensersatzanspruch: Sollte eine andere Firma deinen Markennamen verwenden, besteht eine Markenrechtsverletzung und du kannst eine Unterlassung gegen sie durchsetzen sowie gegebenenfalls Schadensersatz beanspruchen.
Langfristigkeit: Der Schutzumfang für deine Marke beträgt ca. 10 Jahre und kann gegen eine Gebühr beliebig verlängert werden.
Du kannst deine Marke online beim DPMA anmelden. Hierfür gibt es allerdings ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Zum einen muss dein Firmenname eine Unterscheidungskraft besitzen, mit der er als Marke erkennbar ist. Daher solltest du allgemeine Begriffe sowie häufig verwendete Attribute vermeiden. Wenn du einen Online-Shop für Kleidung betreibst, eignen sich Begriffe wie “Sportmode” und “fit” zum Beispiel nicht als Markennamen, da sie keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzen, um sie als Wortmarke schützen zu lassen.
Bevor du einen Antrag auf Markenschutz stellst, solltest du außerdem eine umfangreiche Namensrecherche durchführen. So stellst du sicher, dass die von dir gewünschte Marke nicht bereits von einer anderen Firma verwendet wird. Diese Recherche solltest du allein deshalb durchführen, da das DPMA bei deiner Anmeldung nicht überprüft, ob der Markenname bereits existiert oder in ähnlicher Form bereits angemeldet ist, womit deine Anmeldung unzulässig wäre.
Da die Recherche dir überlassen bleibt, empfehlen wir dir, sämtliche verfügbaren Markenregister zu durchsuchen. In Deutschland sind dies in erster Linie das Handelsregister und das Markenregister der DPMA. In Europa empfehlen wir dir die Datenbanken für die Verfügbarkeitssuche von Marken und im internationalen Raum kannst du die Global Brand Database konsultieren.
Markenschutz in Deutschland
Du kannst deine Markenanmeldung in Deutschland beim DPMA persönlich, per Post oder auch per Fax durchführen. Die Registrierung dauert in der Regel bis zu vier Monaten und kostet eine Anmeldegebühr von ca. 300 Euro.
Europäischer Markenschutz
Um deine Marke auch über die Landesgrenzen hinaus schützen zu lassen, kannst du eine EU-Marke (europäische Unionsmarke) anmelden, um deine Marke in allen Mitgliedsstaaten der EU schützen zu lassen. Hierfür ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Ebenso wie der deutsche Markenschutz beträgt die Schutzdauer einer EU-Marke 10 Jahre ab dem Datum der Anmeldung und kann gebührenpflichtig verlängert werden.
Internationaler Markenschutz
Um einen internationalen Markenschutz zu beantragen, musst du eine IR-Marke (international registrierte Marke) anmelden. Um die zu tun, muss deine Marke zuvor bereits bei deinem nationalen Markenamt (im Fall von Deutschland also beim DPMA) angemeldet sein. Das DPMA veranlasst dann auch die Anmeldung des internationalen Markenschutzes bei der World Intellectual Property Organization (WIPO).
Du kannst deine IR-Marke für Länder, die dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) und / oder dem Madrider Markenabkommen (MMA) beigetreten sind, beantragen. Der Markenschutz für Länder im PMMA beträgt 10 Jahre, in Ländern des MMA sogar 20. Beide können verlängert werden.
Für welche Art der Markenanmeldung du dich letztendlich entschiedest, bleibt dir überlassen und ist ganz davon abhängig, welche Reichweite dein Unternehmen hat bzw. zukünftig haben soll.
Für viele Firmen und Kleinunternehmen ist die Anmeldung einer Domain ein wichtiger letzter Schritt bei der Wahl ihres Firmennamens und der Markenanmeldung. Eine Domain ist die Adresse, unter der deine Website im Internet zu finden ist und besteht oft aus dem Firmen- oder Markennamen, der sogenannten Second-Level-Domain (SLD) und einer Endung bzw. dem Suffix, also der Top-Level-Domain (TLD) wie .de; .com; .at; .ch und so weiter.
Genau wie deine Marke ist jede Domain einzigartig und kann nur ein einziges Mal vergeben und registriert werden. Wie deinen Firmennamen, solltest du auch deine Wunschdomain darauf hin überprüfen, ob sie bereits vergeben ist oder in einer ähnlichen Weise existiert. Dafür eignen sich Domain Check Tools, die dir anzeigen, welche Domains noch frei sind und welche bereits registriert wurden.
Ist deine Domain noch verfügbar, kannst du sie über deinen Domainanbieter bzw. den Provider anmelden lassen. In den meisten Fällen übernimmt dein Webhosting Service die Registrierung deiner Domain gleich für dich mit.
Wie genau du eine Domain registrieren kannst und was dazu nötig ist, erfährst du auf unserem Blog.
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Alexandra Eger
Redakteurin