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So wandelst du dein Einzelunternehmen in eine GmbH um 


Christian Gebert neben einem Bild mit einer Kerze und einer Lampe

Christian Gebert ist Steuerberater und Geschäftsführer bei steuerberaten.de. Er ist auch einer der Hosts des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" und ein gefragter Referent und Autor im Bereich Steuern.


Die Entscheidung, die Rechtsform deines Unternehmens zu ändern, ist eine der wichtigsten, die du  als Unternehmer:in treffen kannst. Viele, die sich selbstständig machen, beginnen mit einem Einzelunternehmen, da es unkompliziert und kostengünstig ist. Doch mit wachsendem Erfolg stellt sich oft die Frage, ob eine  GmbH nicht die bessere Wahl wäre. In diesem Artikel erklären wir, warum die Umwandlung in eine GmbH sinnvoll sein kann, welche Methoden es dafür gibt, welche steuerlichen Aspekte du beachten musst und welche Kosten auf dich zukommen. 





Gründe für eine Umwandlung von einem Einzelunternehmen in eine GmbH 


Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein bedeutender Schritt, der mit  zahlreichen Vorteilen, aber auch einigen Risiken einhergeht. Ein wesentlicher Vorteil ist die Haftungsbegrenzung. Während du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest, beschränkt sich die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen. Dies bietet dir und deinem Unternehmen einen erheblichen Schutz vor finanziellen Risiken. Beachtet werden muss allerdings eine mögliche persönliche Haftung als Geschäftsführer, zum Beispiel im Fall der  Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung. Auch bei der GmbH kann es somit zu einer persönlichen Haftung in Krisensituationen kommen. 




Steuerliche Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten 


Eine GmbH bietet bei höheren Gewinnen Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen. Die Steuerbelastung auf Ebene einer GmbH ist fix unabhängig von der Höhe des Gewinns. Die GmbH Steuerbelastung beträgt rund 30% und ergibt sich aus der Körperschaftsteuer (15%) und der Gewerbesteuer (15%). Dabei variiert die Höhe der Gewerbesteuer abhängig von der Gemeinde, in der die GmbH tätig ist. Für ein Einzelunternehmen fällt im schlimmsten Fall eine Steuerbelastung  von bis zu 47,5% an. Diese hohe Steuerbelastung ergibt sich bei Gewinnen über 250.000 Euro pro Jahr. Aber auch bei niedrigeren Gewinnen ab 80.000 Euro pro Jahr kann sich mit dem Solidaritätszuschlag schnell eine Gesamtsteuerbelastung für Einzelunternehmen von 45% ergeben. 



Insofern kann die GmbH als Rechtsform grundsätzlich einen hohen Steuervorteil durch die geringere laufende Steuerbelastung bringen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gewinne der  GmbH nicht für private Zwecke des Unternehmers oder der Unternehmerin eingesetzt werden dürfen. Die Gewinne einer GmbH müssen für betriebliche Zwecke der GmbH eingesetzt werden (z. B. Waren kaufen, Kredite tilgen). Soll der Gewinn von dem/der Unternehmer:in für private Ausgaben verwendet werden, muss noch eine Gewinnausschüttung erfolgen, auf die zusätzlich eine Steuerbelastung von 25%  (Kapitalertragsteuer) anfällt. Damit würde der Steuervorteil der GmbH wieder wegfallen. 



Die GmbH ist also bei der laufenden Besteuerung vor allem dann gegenüber Einzelunternehmer:innen vorteilhaft, wenn hohe Gewinne erzielt werden und diese reinvestiert werden sollen oder damit betriebliche Kredite getilgt werden.

Zusätzlich zur niedrigeren Besteuerung ergeben sich bei der GmbH umfangreiche Möglichkeiten  der steuerlichen Gestaltung. Zum einen können Gehaltszahlungen an dich als Geschäftsführer:in  steuerlich bei der GmbH als Kosten abgesetzt werden. Zwar musst du als Geschäftsführer:in dieses Gehalt mit deinem privaten Einkommensteuersatz versteuern. Allerdings gibt es unzählige  Möglichkeiten steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile zu vereinbaren, sodass sich  über das Geschäftsführergehalt eine erhebliche Steuerersparnis erreichen lässt.  



Reputation 


Eine GmbH genießt oft ein höheres Ansehen bei Geschäftspartner:innen. Dies kann zu besseren  Verhandlungsmöglichkeiten führen und das Vertrauen in dein Unternehmen stärken. Insbesondere  bei größeren Projekten kann die GmbH-Struktur vorteilhaft sein. Die Professionalität und die  formale Struktur der GmbH vermitteln Stabilität und Seriosität. 



Wachstumsunterstützung 


Mit wachsendem Unternehmenserfolg und zunehmender Größe werden oft zusätzliche Kapazitäten  und Strukturen notwendig. Eine GmbH kann Investor:innen einfacher gewinnen, da diese nur das  eingebrachte Kapital riskieren. Zudem erleichtert die GmbH die Nachfolgeplanung und den Verkauf von Unternehmensanteilen. Durch die flexiblere Kapitalstruktur kann schneller auf  Marktveränderungen reagiert und notwendige Investitionen können getätigt werden.


 

So läuft der Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH ab 


Steuerzahlungen vermeiden 


Zunächst müssen wir als Steuerberater:innen Unternehmer davor warnen, eine GmbH neu zu gründen und anschließend ihr Einzelunternehmen abzumelden. Hier droht eine hohe Steuerzahlungsfalle.  


Wenn ein Einzelunternehmen aufgegeben wird und das Geschäft von der GmbH fortgeführt wird,  sieht dies das Finanzamt als „stillen Betriebsübergang“ an. Das Finanzamt hat dann das Recht zu  unterstellen, dass das Einzelunternehmen an die GmbH fiktiv verkauft wurde. Und das große  Problem: Es wird angenommen, dass das Unternehmen zu einem unter fremden Dritten üblichen  Marktpreis an die GmbH verkauft wurde. Das heißt, das Finanzamt geht hier von einer hohen  Bewertung aus. Das standardmäßige Bewertungserfahren des Finanzamtes unterstellt, dass ein  Unternehmen das 13,75 fache (!) der durchschnittlichen Gewinne wert ist. Selbst wenn ein  Kaufvertrag geschlossen wurde und das Einzelunternehmen an die GmbH verkauft wird,  beispielsweise für einen geringen Preis von 10.000 Euro, würde das Finanzamt trotzdem den  Marktwert ermitteln und einen höheren Preis für die Besteuerung zu Grunde legen. 


Hierdurch müssen sehr hohe Steuern gezahlt werden, wenn Fehler bei der Überführung des  Einzelunternehmens zur GmbH gemacht werden und der Vorgang nicht mit Steuerberater:innen abgesprochen wurde. 



So geht es richtig - Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln


Damit bei der Überführung des Einzelunternehmens in die GmbH keine Steuern anfallen, müssen  unbedingt die nachfolgenden Schritte beachtet werden: Das Steuerrecht eröffnet in § 20 des Umwandlungssteuergesetz die Möglichkeit, ein  Einzelunternehmen, ohne eine Steuersteuerbelastung, auf eine GmbH zu übertragen. Hierfür muss  sichergestellt werden, dass das Einzelunternehmen im Zusammenhang mit der Gründung auf die  GmbH übergeht. Wenn die GmbH bereits gegründet wurde und schon besteht, muss eine  Kapitalerhöhung beim Notar durchgeführt werden, um im Zusammenhang mit dieser  Kapitalerhöhung das Einzelunternehmen auf die GmbH zu übertragen. 


Dabei gibt es aus rechtlicher Sicht zwei Varianten. Einerseits besteht die Möglichkeit der  Gesamtrechtsnachfolge. Hierbei ergeben sich viele rechtliche Vorteile, weil sämtliche Verträge des  Einzelunternehmens automatisch auf die GmbH übergehen. Um diesen Vorteil zu erreichen, muss  das Einzelunternehmen vor der Überführung auf die GmbH in das Handelsregister als  „eingetragener Kaufmann“ (e. K.) eingetragen werden.  


Andererseits gibt es die Möglichkeit der sogenannten Einzelrechtsnachfolge. Diese ist deutlich  einfacher umzusetzen, weil das Einzelunternehmen vor der Umwandlung nicht in das  Handelsregister eingetragen werden muss. Es besteht aber das rechtliche Risiko, dass nicht alle  Vertragspartner:innen des Einzelunternehmens der Übertragung zur GmbH zustimmen oder die  Überführung der Verträge eine Herausforderung wird. 


In beiden Varianten erfordert das Steuerrecht, dass das Einzelunternehmen mit allen wichtigen  Bestandteilen auf die GmbH übergeht. Es darf nichts, was für die Unternehmensführung essenziell  ist, zurückbehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise immaterielle Rechte wie Domains oder Immobilien.  



Herausforderungen und Gestaltungen bei der Umwandlung des Einzelunternehmens in die GmbH 


Wenn das Einzelunternehmen bisher den Gewinn nach einer Einnahmeüberschussrechnung ermittelt hat, muss vor der Einbringung in die GmbH ein Wechsel zur Bilanzierung erfolgen. Hieraus  ergeben sich gegebenenfalls einmalige Steuerbelastungen, weil erstmals Warenbestände oder  Forderungen beim Gewinn berücksichtigt werden müssen. Spätestens mit hohen Gewinnen von  über 80.000 € müssten Einzelunternehmen langfristig aber sowieso zur Bilanzierung wechseln und  die entsprechenden Steuern zahlen, sodass dieser Wechsel nicht unbedingt einen Nachteil darstellen muss. 


Damit die Überführung des Einzelunternehmens in die GmbH möglichst mit geringen Kosten  vonstattengeht, sollte der Notartermin für die Gründung der GmbH spätestens im August eines  Jahres stattfinden, denn es ist möglich, die Umwandlung bis zu acht Monate lang rückwirkend auf  Grundlage des letzten Jahresabschlusses durchzuführen (sog. Rückwirkungszeitraum). Somit  könnte man mit einer Umwandlung bis zum Monat August erreichen, dass der Jahresabschluss zum  31. Dezember des Vorjahres Grundlage für die Umwandlung wird. Man muss also dann für die  Umwandlung keine weitere Bilanz aufstellen und somit keine weiteren Steuerberatungskosten in  Kauf nehmen.


Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass innerhalb dieses Rückwirkungszeitraums von bis zu acht  Monaten sich die Besteuerung des Gewinns schon nach den Regelungen der GmbH richten kann.  Wie oben festgestellt wurde, ist die Steuerbelastung bei einer GmbH deutlich niedriger als bei  einem Einzelunternehmen, wenn man hohe Gewinne erzielt. Bei stark wachsenden Unternehmen  kann es deshalb sinnvoll sein, beispielsweise im Sommer eines Jahres zu entscheiden, rückwirkend  ab dem 1. Januar des Jahres die Besteuerung nach den Grundsätzen der GmbH anzuwenden, in dem man bis zum August des Jahres die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH über den  Notar durchführen lässt. Damit müssten die gesamten Gewinne des Jahres nur mit dem festen  Steuersatz von 30 % statt mit dem progressiven Steuersatz für Einzelunternehmen von bis zu 45 %  besteuert werden. 


Zu beachten ist, dass nach der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH eine Sperrfrist  von sieben Jahren besteht. Diese Sperrfrist ergibt sich, weil der Verkauf von GmbH-Anteilen  steuerlich günstiger behandelt wird als der Verkauf eines Einzelunternehmens. Bei dem Verkauf  einer GmbH müssen nur 60 % des Veräußerungsgewinns versteuert werden. Damit die  Umwandlung zur GmbH nicht nur in Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs erfolgt, gibt es  diese siebenjährige Sperrfrist. Wird die GmbH innerhalb dieser Frist veräußert, müssen die Steuern  anteilig noch so bezahlt werden, als wäre das Einzelunternehmen verkauft worden. Zusätzlich muss  dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der oder die ehemalige Einzelunternehmer:in weiterhin  Gesellschafter:in der GmbH ist. Bei diesem Nachweis kann der oder die Steuerberater:in aber problemlos unterstützen. 



Fazit 


Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es für erfolgreiche Einzelunternehmer:innen viele Vorteile gibt, wenn sie ihre Rechtsform zur GmbH wechseln. Auf diesem Weg bestehen allerdings auch einige steuerliche Fallstricke, die unbedingt beachtet werden sollten, um eine unverhoffte Steuernachzahlung zu vermeiden. Hier empfiehlt es sich, mit einem oder einer kompetenten Steuerberater:in zusammenzuarbeiten, der oder die regelmäßig mit Umwandlungen betraut ist. Gerne helfen dir die Expert:innen von steuerberaten.de bei der Prüfung und Umsetzung deines Rechtsformwechsels und der Umwandlung deines Unternehmens.



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Von Christian Gebert

Steuerberater, Geschäftsführer bei steuerberaten.de





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