Seit dem 19. Juni 2026 verlangt Artikel 11a der EU-Verbraucherrechterichtlinie von Online-Händlern eine Widerrufsfunktion auf der Website, in Deutschland § 356a BGB, in Österreich ab 1. Oktober 2026 § 13a FAGG. Cooloff ergänzt sie: eine beschriftete Schaltfläche, ein kurzes Formular und eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Die Schaltfläche trägt den amtlichen Wortlaut in allen 24 EU-Sprachen. Die Eingangsbestätigung geht per E-Mail mit Inhalt und genauem Eingangszeitpunkt raus; das Dashboard zeigt, ob sie versandt wurde, und kann sie erneut senden. Jede Erklärung ist gelistet, als CSV exportierbar und löschbar. Mit angebundenem Shop wird die Bestellung über Nummer und E-Mail zugeordnet, die 14-Tage-Frist bewertet und mit einem Klick storniert und erstattet, eine versandte Bestellung nie automatisch. Ab dem 27.09.2026 setzt Cooloff auf Wunsch auch die EU-Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung (Verordnung (EU) 2025/1960) auf die Produktseite. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (EU-Standardvertragsklauseln) steht auf der Cooloff-Website. Cooloff entscheidet nicht über die Wirksamkeit eines Widerrufs und erteilt keine Rechtsberatung.