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Christian Gebert ist Steuerberater und Geschäftsführer bei steuerberaten.de. Er ist auch einer der Hosts des Podcasts "Sei doch nicht besteuert" und ein gefragter Referent und Autor im Bereich Steuern.
Die Entscheidung, die Rechtsform deines Unternehmens zu ändern, ist eine der wichtigsten, die du als Unternehmer:in treffen kannst. Viele, die sich selbstständig machen, beginnen mit einem Einzelunternehmen, da es unkompliziert und kostengünstig ist. Doch mit wachsendem Erfolg stellt sich oft die Frage, ob eine GmbH nicht die bessere Wahl wäre. In diesem Artikel erklären wir, warum die Umwandlung in eine GmbH sinnvoll sein kann, welche Methoden es dafür gibt, welche steuerlichen Aspekte du beachten musst und welche Kosten auf dich zukommen.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ein bedeutender Schritt, der mit zahlreichen Vorteilen, aber auch einigen Risiken einhergeht. Ein wesentlicher Vorteil ist die Haftungsbegrenzung. Während du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest, beschränkt sich die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen. Dies bietet dir und deinem Unternehmen einen erheblichen Schutz vor finanziellen Risiken. Beachtet werden muss allerdings eine mögliche persönliche Haftung als Geschäftsführer, zum Beispiel im Fall der Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung. Auch bei der GmbH kann es somit zu einer persönlichen Haftung in Krisensituationen kommen.
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Eine GmbH bietet bei höheren Gewinnen Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen. Die Steuerbelastung auf Ebene einer GmbH ist fix unabhängig von der Höhe des Gewinns. Die GmbH Steuerbelastung beträgt rund 30% und ergibt sich aus der Körperschaftsteuer (15%) und der Gewerbesteuer (15%). Dabei variiert die Höhe der Gewerbesteuer abhängig von der Gemeinde, in der die GmbH tätig ist. Für ein Einzelunternehmen fällt im schlimmsten Fall eine Steuerbelastung von bis zu 47,5% an. Diese hohe Steuerbelastung ergibt sich bei Gewinnen über 250.000 Euro pro Jahr. Aber auch bei niedrigeren Gewinnen ab 80.000 Euro pro Jahr kann sich mit dem Solidaritätszuschlag schnell eine Gesamtsteuerbelastung für Einzelunternehmen von 45% ergeben.
Insofern kann die GmbH als Rechtsform grundsätzlich einen hohen Steuervorteil durch die geringere laufende Steuerbelastung bringen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gewinne der GmbH nicht für private Zwecke des Unternehmers oder der Unternehmerin eingesetzt werden dürfen. Die Gewinne einer GmbH müssen für betriebliche Zwecke der GmbH eingesetzt werden (z. B. Waren kaufen, Kredite tilgen). Soll der Gewinn von dem/der Unternehmer:in für private Ausgaben verwendet werden, muss noch eine Gewinnausschüttung erfolgen, auf die zusätzlich eine Steuerbelastung von 25% (Kapitalertragsteuer) anfällt. Damit würde der Steuervorteil der GmbH wieder wegfallen.
Die GmbH ist also bei der laufenden Besteuerung vor allem dann gegenüber Einzelunternehmer:innen vorteilhaft, wenn hohe Gewinne erzielt werden und diese reinvestiert werden sollen oder damit betriebliche Kredite getilgt werden.
Zusätzlich zur niedrigeren Besteuerung ergeben sich bei der GmbH umfangreiche Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung. Zum einen können Gehaltszahlungen an dich als Geschäftsführer:in steuerlich bei der GmbH als Kosten abgesetzt werden. Zwar musst du als Geschäftsführer:in dieses Gehalt mit deinem privaten Einkommensteuersatz versteuern. Allerdings gibt es unzählige Möglichkeiten steuerfreie oder steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile zu vereinbaren, sodass sich über das Geschäftsführergehalt eine erhebliche Steuerersparnis erreichen lässt.
Eine GmbH genießt oft ein höheres Ansehen bei Geschäftspartner:innen. Dies kann zu besseren Verhandlungsmöglichkeiten führen und das Vertrauen in dein Unternehmen stärken. Insbesondere bei größeren Projekten kann die GmbH-Struktur vorteilhaft sein. Die Professionalität und die formale Struktur der GmbH vermitteln Stabilität und Seriosität.
Mit wachsendem Unternehmenserfolg und zunehmender Größe werden oft zusätzliche Kapazitäten und Strukturen notwendig. Eine GmbH kann Investor:innen einfacher gewinnen, da diese nur das eingebrachte Kapital riskieren. Zudem erleichtert die GmbH die Nachfolgeplanung und den Verkauf von Unternehmensanteilen. Durch die flexiblere Kapitalstruktur kann schneller auf Marktveränderungen reagiert und notwendige Investitionen können getätigt werden.
Zunächst müssen wir als Steuerberater:innen Unternehmer davor warnen, eine GmbH neu zu gründen und anschließend ihr Einzelunternehmen abzumelden. Hier droht eine hohe Steuerzahlungsfalle.
Wenn ein Einzelunternehmen aufgegeben wird und das Geschäft von der GmbH fortgeführt wird, sieht dies das Finanzamt als „stillen Betriebsübergang“ an. Das Finanzamt hat dann das Recht zu unterstellen, dass das Einzelunternehmen an die GmbH fiktiv verkauft wurde. Und das große Problem: Es wird angenommen, dass das Unternehmen zu einem unter fremden Dritten üblichen Marktpreis an die GmbH verkauft wurde. Das heißt, das Finanzamt geht hier von einer hohen Bewertung aus. Das standardmäßige Bewertungserfahren des Finanzamtes unterstellt, dass ein Unternehmen das 13,75 fache (!) der durchschnittlichen Gewinne wert ist. Selbst wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde und das Einzelunternehmen an die GmbH verkauft wird, beispielsweise für einen geringen Preis von 10.000 Euro, würde das Finanzamt trotzdem den Marktwert ermitteln und einen höheren Preis für die Besteuerung zu Grunde legen.
Hierdurch müssen sehr hohe Steuern gezahlt werden, wenn Fehler bei der Überführung des Einzelunternehmens zur GmbH gemacht werden und der Vorgang nicht mit Steuerberater:innen abgesprochen wurde.
Damit bei der Überführung des Einzelunternehmens in die GmbH keine Steuern anfallen, müssen unbedingt die nachfolgenden Schritte beachtet werden: Das Steuerrecht eröffnet in § 20 des Umwandlungssteuergesetz die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen, ohne eine Steuersteuerbelastung, auf eine GmbH zu übertragen. Hierfür muss sichergestellt werden, dass das Einzelunternehmen im Zusammenhang mit der Gründung auf die GmbH übergeht. Wenn die GmbH bereits gegründet wurde und schon besteht, muss eine Kapitalerhöhung beim Notar durchgeführt werden, um im Zusammenhang mit dieser Kapitalerhöhung das Einzelunternehmen auf die GmbH zu übertragen.
Dabei gibt es aus rechtlicher Sicht zwei Varianten. Einerseits besteht die Möglichkeit der Gesamtrechtsnachfolge. Hierbei ergeben sich viele rechtliche Vorteile, weil sämtliche Verträge des Einzelunternehmens automatisch auf die GmbH übergehen. Um diesen Vorteil zu erreichen, muss das Einzelunternehmen vor der Überführung auf die GmbH in das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ (e. K.) eingetragen werden.
Andererseits gibt es die Möglichkeit der sogenannten Einzelrechtsnachfolge. Diese ist deutlich einfacher umzusetzen, weil das Einzelunternehmen vor der Umwandlung nicht in das Handelsregister eingetragen werden muss. Es besteht aber das rechtliche Risiko, dass nicht alle Vertragspartner:innen des Einzelunternehmens der Übertragung zur GmbH zustimmen oder die Überführung der Verträge eine Herausforderung wird.
In beiden Varianten erfordert das Steuerrecht, dass das Einzelunternehmen mit allen wichtigen Bestandteilen auf die GmbH übergeht. Es darf nichts, was für die Unternehmensführung essenziell ist, zurückbehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise immaterielle Rechte wie Domains oder Immobilien.
Wenn das Einzelunternehmen bisher den Gewinn nach einer Einnahmeüberschussrechnung ermittelt hat, muss vor der Einbringung in die GmbH ein Wechsel zur Bilanzierung erfolgen. Hieraus ergeben sich gegebenenfalls einmalige Steuerbelastungen, weil erstmals Warenbestände oder Forderungen beim Gewinn berücksichtigt werden müssen. Spätestens mit hohen Gewinnen von über 80.000 € müssten Einzelunternehmen langfristig aber sowieso zur Bilanzierung wechseln und die entsprechenden Steuern zahlen, sodass dieser Wechsel nicht unbedingt einen Nachteil darstellen muss.
Damit die Überführung des Einzelunternehmens in die GmbH möglichst mit geringen Kosten vonstattengeht, sollte der Notartermin für die Gründung der GmbH spätestens im August eines Jahres stattfinden, denn es ist möglich, die Umwandlung bis zu acht Monate lang rückwirkend auf Grundlage des letzten Jahresabschlusses durchzuführen (sog. Rückwirkungszeitraum). Somit könnte man mit einer Umwandlung bis zum Monat August erreichen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember des Vorjahres Grundlage für die Umwandlung wird. Man muss also dann für die Umwandlung keine weitere Bilanz aufstellen und somit keine weiteren Steuerberatungskosten in Kauf nehmen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass innerhalb dieses Rückwirkungszeitraums von bis zu acht Monaten sich die Besteuerung des Gewinns schon nach den Regelungen der GmbH richten kann. Wie oben festgestellt wurde, ist die Steuerbelastung bei einer GmbH deutlich niedriger als bei einem Einzelunternehmen, wenn man hohe Gewinne erzielt. Bei stark wachsenden Unternehmen kann es deshalb sinnvoll sein, beispielsweise im Sommer eines Jahres zu entscheiden, rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres die Besteuerung nach den Grundsätzen der GmbH anzuwenden, in dem man bis zum August des Jahres die Umwandlung vom Einzelunternehmen zur GmbH über den Notar durchführen lässt. Damit müssten die gesamten Gewinne des Jahres nur mit dem festen Steuersatz von 30 % statt mit dem progressiven Steuersatz für Einzelunternehmen von bis zu 45 % besteuert werden.
Zu beachten ist, dass nach der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH eine Sperrfrist von sieben Jahren besteht. Diese Sperrfrist ergibt sich, weil der Verkauf von GmbH-Anteilen steuerlich günstiger behandelt wird als der Verkauf eines Einzelunternehmens. Bei dem Verkauf einer GmbH müssen nur 60 % des Veräußerungsgewinns versteuert werden. Damit die Umwandlung zur GmbH nicht nur in Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs erfolgt, gibt es diese siebenjährige Sperrfrist. Wird die GmbH innerhalb dieser Frist veräußert, müssen die Steuern anteilig noch so bezahlt werden, als wäre das Einzelunternehmen verkauft worden. Zusätzlich muss dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass der oder die ehemalige Einzelunternehmer:in weiterhin Gesellschafter:in der GmbH ist. Bei diesem Nachweis kann der oder die Steuerberater:in aber problemlos unterstützen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es für erfolgreiche Einzelunternehmer:innen viele Vorteile gibt, wenn sie ihre Rechtsform zur GmbH wechseln. Auf diesem Weg bestehen allerdings auch einige steuerliche Fallstricke, die unbedingt beachtet werden sollten, um eine unverhoffte Steuernachzahlung zu vermeiden. Hier empfiehlt es sich, mit einem oder einer kompetenten Steuerberater:in zusammenzuarbeiten, der oder die regelmäßig mit Umwandlungen betraut ist. Gerne helfen dir die Expert:innen von steuerberaten.de bei der Prüfung und Umsetzung deines Rechtsformwechsels und der Umwandlung deines Unternehmens.
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Von Christian Gebert
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