28. Apr. 20228 Min.
Aktualisiert: Juli 28
Dieser Beitrag wurde am 28.04.2022 überarbeitet.
Wer im Internet präsent sein will, kommt leider nicht drumherum, sich auch mit rechtlichen Details zu befassen. Das gilt auch dann, wenn du deine eigene Website erstellen möchtest.
Heutzutage benötigt so gut wie jede Website ein Impressum. In diesem Artikel haben wir dir alle wichtigen Informationen rund ums Thema Impressum zusammengestellt.
Du willst sofort loslegen? Dann erstelle jetzt deine eigene Website.
Inhaltsverzeichnis:
Grundsätzliches zum Impressum einer Website
1. Was ist ein Impressum?
2. Wer braucht ein Impressum?
3. Wer ist von der Impressumspflicht ausgeschlossen?
4. Wann braucht man ein Impressum?
Inhalte und Platzierung des Impressums
5. Was muss in einem Impressum enthalten sein?
6. Wie ist im Impressum auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung hinzuweisen?
7. Wo muss das Impressum stehen?
Wie erstellt man ein Impressum?
8. Impressum Vorlagen, Beispiel, Muster und Impressum-Generatoren
9. Kennzeichnungspflicht in Social Media
10. Rechtliche Folgen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht
Fazit: Ist ein Impressum Pflicht?
Fast jede Website benötigt ein Impressum, dazu gehören auch Online-Shop, Blogs, Portfolios uns so weiter. Kurz gesagt gibt ein Impressum Auskunft darüber, wer der oder die Betreiber:innen einer Website sind. Hier ist auch oft von der „Anbieterkennzeichnung“ die Rede.
Der Begriff Impressum stammt übrigens aus dem Presserecht und war ursprünglich eine Herkunftsangabe bei der Publikation von Printmedien. Im Impressum wird also angegeben, wer die Urheber:innen bzw. die Verantwortlichen für die Inhalte der Website sind.
In Deutschland besteht die Impressumspflicht, die durch den § 5 des Telemediengesetzes (TMG) und § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) geregelt wird. So soll sichergestellt werden, dass Nutzer:innen grundlegende Informationen über die Betreiber:innen einer Website erhalten können.
Dabei gibt es gewisse Pflichtangaben, die enthalten sein müssen, wie zum Beispiel der Name und eine Anschrift, damit gegebenenfalls rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Insbesondere für Online-Shop Nutzer:innen ist die Angabe der Ansprechpartner:innen eine vertrauensbildende Maßnahme.
Achtung: Bis November 2020 bezogen sich die Angaben im Impressum auf § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Dieser ist seitdem ausgelaufen und wurde durch § 18 des Medienstaatsvertrags (MStV) ersetzt.
Solltest du dein Impressum also schon längere Zeit nicht mehr aktualisiert haben, wird es jetzt höchste Zeit.
Laut § 5 TMG müssen alle Dienstanbieter, die Telemedien geschäftsmäßig nutzen, ein Impressum vorhalten.
Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Unternehmen, Online-Shops, alle Selbstständige und alle Freiberufler:innen ein Impressum für ihre Website benötigen, da sie geschäftlichen Zwecken dient.
Sobald du also eine eCommerce-Website betreibst oder auf deiner Website kostenpflichtige Inhalte wie Buchungen bereitstellst, brauchst auch du ein Impressum.
Auch wenn du durch die Platzierung von Werbung auf deiner Website Geld einnimmst, wird das als geschäftsmäßig angesehen. Dies gilt zum Beispiel, wenn du deine Website oder deinen Blog durch Affiliate-Marketing, Werbebanner oder Google-Ads monetarisiert hast.
Journalistisch-redaktionelle Inhalte sind auch von der Impressumspflicht betroffen sowie generell alle Websites, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das gilt übrigens auch für Soziale-Netzwerke (mehr dazu später).
Websites, die ausschließlich privat, persönlich und familiär genutzt werden, also keinen kommerziellen Zweck erfüllen, brauchen kein Impressum.
Wenn du also eine Website für ein Familienevent wie eine Hochzeit erstellst oder deine Urlaubsbilder über eine Website mit deiner Familie teilen willst oder eine Homepage hast, die du rein privat nutzt, brauchst du kein Impressum erstellen.
Sobald du deine Website aber der Öffentlichkeit zugänglich machst und nicht rein privat nutzt, brauchst du ein Impressum.
Sobald du auf Veröffentlichen klickst und so mit deiner Website live gehst, ist sie der Öffentlichkeit zugänglich und benötigt ein Impressum.
Da ohne Impressum die Gefahr besteht, dass du abgemahnt wirst, empfehlen wir dir, als ersten Schritt für deinen Online-Auftritt ein Impressum zu erstellen.
Was muss im Impressum stehen? Sinn des Impressums ist es klar erkenntlich zu machen, wer der oder die Verantwortlichen für die Inhalte einer Website sind. Bevor du deine Website oder deinen Online-Shop also online gehst, solltest du alle Angaben im Impressum auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Laut §5 Abs. 1 TMG, musst du in deinem Impressum folgende Pflichtangaben bereitstellen:
Website-Betreiber:in / Website-Verantwortliche / Seitenbetreiber:in
Vollständiger Name der Website-Betreiber:innen bzw. der Gesellschaft (des Unternehmens)
Wenn es sich beim Websiteinhalte um natürlichen Personen handelt, sind hier Vor- und Nachname gemeint.
Bei einem Unternehmen, also einer juristischen Person, muss hier der Unternehmensname, die Rechtsform sowie Nach- und Vorname der Vertretungsberechtigten des Geschäftes stehen.
Anschrift der Seitenbetreiber:innen bzw. der Niederlassung
Die Anschrift des Seitenbetreibers bzw. der Unternehmenssitz. Hier ist zu beachten, dass die Angabe eines Postfaches nicht ausreicht.
Laut der IT-recht Kanzlei, sind auch Angaben über das Kapital der Gesellschaft zu machen, sofern relevant.
Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme
Eines der wichtigsten Elemente in deinem Impressum sind die Kontaktdaten, unter denen dich deine Kund:innen schnell und elektronisch erreichen können. Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens gehören in deinen Impressums-Text.
Wichtig hierbei ist, dass die Kontaktaufnahme „unmittelbar“ stattfinden kann und keine Drittanbieter zwischengeschaltet sind.
Identifikationsnummern und Register
Den Name und die Anschrift des Registers, in welchem dein Unternehmen eingetragen ist, ist eine weitere Pflichtangabe für dein Impressum. Sofern vorhanden:
Handelsregister
Vereinsregister
Partnerschaftsregister
Genossenschaftsregister
Gewerberegister
Laut der IT-recht Kanzlei muss in manchen Fällen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung angegeben werden.
Behördliche Zulassung und Aufsichtsbehörde
Wenn du Dienstleistungen anbietest, bedarf dein Impressum auch der Angaben der behördlichen Zulassung und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Das ist insbesondere für Makler:innen, Steuerberater:innen, Anwält:innen und Gatronom:innen relevant.
Angaben zur Rechtsform
Ob es sich bei deinem Unternehmen um eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder einen Verein etc. handelt, muss laut Impressumspflicht mit angegeben werden. Natürlich nur bei juristischen Personen.
Angaben zu den Vertretungsberechtigten
Die Vertretungsberechtigung hat die Person, die berechtigt ist, ein Unternehmen zu vertreten und zu führen. Je nach Rechtsform deines Geschäfts ist der Vertretungsberechtigte entweder:
ein vertretungsberechtigter Gesellschafter (GbR, OHG, Einzelunternehmer)
der Vorstand (AG)
der Geschäftsführer (GmbHs)
Angaben zur Kammer
Wenn du einen reglementierten Beruf ausübst (Notare, Steuerberater, Anwälte etc.) gehört auch die für dein Berufsfeld zuständige Kammer mit ins Impressum sowie die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem musst du zusätzliche Angaben über Vorschriften machen, die deinen Beruf regeln und wo deine Kundinnen und Kunden diese finden können.
eCommerce-Betreiber:innen müssen zusätzlich per Link auf die EU-Plattform zur Streitbeilegung hinweisen: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Bitte beachte, dass wir dir bei Wix leider keine Rechtsberatung geben dürfen. Wende dich also im Zweifelsfall immer an eine/n Rechtsberater:in oder Expert:in.
Seit dem 09.01.2016 müssen Online-Händler:innen in ihrem Online-Shop auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung verlinken. Dieser Link muss anklickbar und klar als Link gekennzeichnet sein und muss unter dem Impressum stehen.
Stelle sicher, dass der Link immer funktionsfähig ist: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Um der Impressumspflicht laut § 5 des TMG gerecht zu werden, ist es wichtig, dass dein Impressum auf deiner Website leicht zu finden, eindeutig gekennzeichnet und permanent verfügbar ist.
Wir empfehlen dir, eine eigene Seite für das Impressum zu erstellen und einen Link zu dieser Seite in der Fußzeile deiner Website hinzuzufügen. Alternativ kannst du auch einen eigenen Menüpunkt erstellen, der zu deiner Impressumsseite weiterleitet.
Ob Link oder Menüpunkt, der Name sollte eindeutig sein: „Impressum”, „Anbieterkennzeichnung” oder „Kontakt”. Vermeide außerdem unnötiges Scrollen. Am besten ist dein Impressum mit einem Klick abrufbar, hier erfährst du, wie du ein Impressum zur Fußzeile deiner Website hinzufügen kannst.
Nicht zulässig ist es, das Impressum irgendwo auf deiner Website zu “verstecken” zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder es nur für spezielle Browser oder Programme zugängig und lesbar zu machen.
Für viele Online-Shop- und Website-Betreiber:innen ist die Erstellung von Rechtstexten ein kompliziertes Unterfangen, das mit viel Unsicherheit einhergeht. Die Angaben oben können dir bereits als große Vorlage für ein Muster-Impressum dienen.
Wir empfehlen dir jedoch, entweder Rechtsexpert:innen hinzuzuziehen oder einen Impressums-Generator zu verwenden. Schau dir auch unsere juristische Textvorlage für dein Impressum genauer an.
Wenn du deine Website oder deinen Online-Shop mit Wix erstellt hast, hast du Zugriff auf den Trusted Shops Rechtstexter, den wir zusammen mit unserem Partner, der Trusted Shops GmbH entwickelt haben. Mit dem Rechtstexter kannst du in minutenschnelle und ohne juristische Vorkenntnisse individuelle Rechtstexte erstellen.
Der Vorteil eines Impressums-Generator ist, dass du deine jeweiligen persönlichen Angaben einfach in ein Formular eintragen kannst und dir dann automatisch ein Rechtstext generiert wird.
In diesem Webinar-Video zeigen wir dir ganz genau, wie das geht.
Impressum
Angaben gem. § 5 des TMG:
Vorname, Name / Name deines Unternehmens
Adresse
PLZ, Ort
Land
Elektronische Kontaktaufnahme:
Telefon:
E-Mail:
Faxnummer:
ggf. Registernummer, Registergericht
ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a UStG, DE XXX XXX XXX
ggf. Geschäftsführer:in
Verantwortlicher gem. § 55 Abs. 2 RStV
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Haftungsausschluss:
Haftung für die Inhalte
Haftungsbeschränkung für externe Links
Urheberrecht
Genau wie Websites oder Online-Shops unterliegen auch Social-Media-Accounts der Impressumspflicht, sobald du sie gewerblich nutzt. Das ist auch dann der Fall, wenn du zum Beispiel als Influencer:in auf deinem Account bezahlte Werbung schaltest.
Die Kennzeichnung erfolgt in Form der Anbietererkennung, entweder durch einen Link zu deinem Impressum oder als Text mit Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten.
Auch hier ist wichtig, dass Links immer als solche erkennbar sind und anzeigen, wohin sie führen. Zum Beispiel:
Impressum unter: etc.
Wichtig ist außerdem, dass die Impressums-Inhalte deines Social-Media-Accounts mit denen auf deiner Website oder deinem Online-Shop identisch sind.
Auf allen Social-Media-Plattformen muss das Impressum durch nicht mehr als zwei Klicks zu erreichen sein. Facebook gewährleistet das, indem sie eine eigene Rubrik für das Impressum in den Informationen jedes Accounts anbieten, wo der Link zu deinem Impressum eingefügt werden kann.
Wie bereits erwähnt, muss dein Impressum gemäß § 5 Abs.1 des TMG ständig verfügbar, leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Bei Instagram ist dies allerdings etwas schwierig, da der Profilbereich recht klein ist.
Für dein Instagram Impressum hast du mehrere Möglichkeiten:
Du kannst es in die Instagram Biografie einbauen. Allerdings bist du auf 150 Zeichen beschränkt.
Du kannst den Impressums link in die Instagram Biografie einfügen, zum Beispiel unter „Website” oder „Profil” bearbeiten.
Nutzte Link-Tools wie Linktree und setze so mehrere Links. Hierbei musst du allerdings auf die DSGVO-Konformität der Tools achten.
Wenn du Twitter nutzt, kannst du den Link zu deinem Impressum im Bereich „Bio“ eingeben und so zum Impressum verlinken.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder unvollständig ist?
Abmahnungen und Bußgelder können auf dich zukommen, wenn dein Impressum unvollständig ist oder sogar ganz fehlt. Das kann recht kostspielig werden und Strafen von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.
Lass es also am besten gar nicht erst so weit kommen.
Wenn du mit deinem Geschäft im Internet präsent bist, zahlungspflichtige Angebote machst oder auf einer privaten Website Werbung schaltest, dann ist ein Impressum gem. § 5 Telemediengesetzes (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrags (MStV) für dich Pflicht.
Die Impressumspflicht macht es Verbraucher.innen leicht, die Verantwortlichen für Website-Inhalte zu finden und erhöht somit den Verbraucherschutz.
Ziehe Rechtsexpert:innen hinzu, um im Zweifel sicherzustellen, dass du von der Impressumspflicht betroffen bist und dass dein Impressum alle Pflichtangaben enthält.
Achte außerdem auf die Vollständigkeit und Aktualität deines Impressums und stelle sicher, dass die Inhalte deines Impressums auf all deinen Kanälen und Plattformen identisch sind.
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