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Gewährleistungslabel: Was es ist und wie du es in deinen Shop einbindest

vor 3 Tagen
14 Min. Lesezeit
Gewährleistungslabel: Was es ist und wie du es in deinen Shop einbindest
Laptop auf hellem Schreibtisch zeigt Wix-Shop für Premium-Kopfhörer; QR-Code eingeblendet, daneben Kaffeebecher.

Das Gewährleistungslabel ist eine standardisierte Grafik, die deine Kund:innen über ihre gesetzlichen Mängelrechte informiert. Ab dem 27. September 2026 muss sie in jedem Onlineshop stehen, der körperliche Waren an Verbraucher:innen verkauft. Wenn du einen Onlineshop erstellen willst oder bereits einen betreibst, gehört das Label ab diesem Stichtag genauso dazu wie deine AGB. Es ist kein Gütesiegel und kein Werbeelement, sondern eine gesetzliche Pflichtmitteilung.


In diesem Beitrag erfährst du, was auf dem Label steht, wie es sich vom neuen Garantielabel unterscheidet, wo genau es in deinem Shop hingehört und was bei Verstößen droht. Wenn du gerade erst einsteigst und noch klären willst, was eCommerce eigentlich ist: Wix ist ein Onlineshop-Baukasten, mit dem du deinen Shop komplett selbst gestaltest, inklusive der Stellen, an denen solche Pflichtangaben erscheinen.





Das Wichtigste in Kürze: Gewährleistungslabel


Wenig Zeit? Diese Punkte solltest du kennen:


  • Stichtag: Ab dem 27. September 2026 ist das Gewährleistungslabel für alle B2C-Verkäufe körperlicher Waren in der EU Pflicht.

  • Keine Ausnahme für Kleine: Die Regelung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, vom Ein-Personen-Shop bis zum großen Versandhändler.

  • Auch offline und auf Marktplätzen: Betroffen sind Onlineshops, Marktplatz-Angebote und der stationäre Handel. Reine B2B-Shops sind ausgenommen.

  • Farbig und unverändert: Online ist ausschließlich die farbige Variante zulässig. Am Label selbst darfst du nichts ändern.

  • Zwei Label, nicht eins: Das Garantielabel ist ein zweites, separates Label und nur bei kostenlosen Herstellergarantien von mehr als zwei Jahren nötig.

  • Risiko: Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.


Wichtig für die Einordnung: Das Gewährleistungslabel hat nichts mit dem Widerrufsrecht beim Online-Kauf zu tun. Beides sind eigenständige Verbraucherrechte, und beide musst du korrekt abbilden.


Merkmal

Gewährleistungslabel / Garantielabel

Pflicht für

Alle B2C-Warenverkäufe / nur bei Herstellergarantie über zwei Jahre, kostenlos, für die gesamte Ware

Inhalt

Statisch und unveränderbar / produktspezifisch mit Hersteller, Modell und Laufzeit

Platzierung im Shop

Produktdetailseite oder zentral im Checkout / ausschließlich Produktdetailseite

Farbe online

Farbig zwingend / farbig zwingend

Mindestgröße online

Keine vorgeschrieben / keine vorgeschrieben

Mindestgröße offline und per E-Mail

DIN A4 / 95 x 100 mm

Geschachtelte Anzeige

Rechtlich umstritten, besser direkt einbinden / ausdrücklich erlaubt



Was ist das Gewährleistungslabel?

Das Gewährleistungslabel ist eine von der EU vorgegebene Grafik, die Verbraucher:innen in einheitlicher Form über ihre gesetzlichen Mängelrechte informiert. Der offizielle Begriff dafür lautet „harmonisierte Mitteilung“. Anders als ein Prüfsiegel ist die Grafik statisch: Sie ist weder produkt- noch händlerabhängig und lässt sich nicht personalisieren.


Auf dem Label stehen die Kerninformationen zur gesetzlichen Gewährleistung: dass sie besteht, dass sie mindestens zwei Jahre gilt, in welchen typischen Fällen sie greift und welche Rechte Käufer:innen bei einem Mangel haben. Genannt werden die vier gesetzlichen Mängelrechte: kostenlose Reparatur, kostenloser Ersatz, Preisminderung und Rückerstattung des Kaufpreises. Rechts auf dem Label sitzt ein QR-Code, der auf das EU-Portal „Ihr Europa“ führt.


Ein verbreitetes Missverständnis vorweg: Das Gewährleistungslabel ist kein Gütesiegel. Es belegt keine geprüfte Qualität und keine freiwillige Selbstverpflichtung. Es ist eine Pflichtmitteilung, die jeder Shop zeigen muss, auch der schlechteste. Wenn du zusätzlich an echten Vertrauenssignalen arbeiten willst, findest du Ansätze in unserem Beitrag über einen vertrauenswürdigen Onlineshop.


Rechtlich beruht die Pflicht auf der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, in deren Anhang I die Labelvorlagen hinterlegt sind. In Deutschland ist die Vorgabe über die Artikel 246 und 246a EGBGB umgesetzt.



Gewährleistung, Garantie, Widerrufsrecht: Wo liegt der Unterschied?


Diese drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, obwohl sie rechtlich klar getrennt sind. Für die Label-Pflicht ist die Unterscheidung entscheidend, denn nur zwei davon lösen überhaupt ein Label aus.


  • Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, mindestens zwei Jahre, immer vom Verkäufer geschuldet. Sie greift, wenn die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Du kannst sie nicht ausschließen.

  • Garantie: freiwillig, meist vom Hersteller gegeben, Dauer und Umfang frei wählbar. Sie kommt zur Gewährleistung hinzu und ersetzt sie nicht.

  • Widerrufsrecht: 14 Tage ab Erhalt der Ware, völlig unabhängig davon, ob ein Mangel vorliegt. Käufer:innen brauchen keinen Grund.


Praktisch heißt das: Wer eine mangelhafte Ware reklamiert, nutzt die Gewährleistung. Wer eine einwandfreie Ware einfach zurückschicken will, nutzt den Widerruf. Wie du die Abwicklung im Shop sauber organisierst, haben wir im Beitrag zu Retouren im Onlinehandel beschrieben.


Carsten Foehlisch, Leiter der Rechtsabteilung bei der Trusted Shops AG, beschreibt die Funktionsweise des Widerrufsrechts so:


Das Widerrufsrecht dient als Schutzinstrument. Es gibt Verbraucher:innen die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Genau diese Trennschärfe ist der Grund für das neue Label. Das Widerrufsrecht kennen die meisten Käufer:innen, ihre Gewährleistungsrechte dagegen oft nicht. Das Gewährleistungslabel macht den zweiten Anspruch auf der Produktseite sichtbar.



Wer muss das Gewährleistungslabel ab dem 27. September 2026 anzeigen?


Der deutsche Onlinehandel erreichte 2025 laut BEVH ein Volumen von 83,1 Milliarden € im Warenbereich, ein Plus von 3,2 % gegenüber dem Vorjahr. Entsprechend viele Händler:innen sind von der neuen Pflicht betroffen.


Betroffen sind alle Unternehmer:innen, die körperliche Waren an Verbraucher:innen verkaufen. Das umfasst den eigenen Onlineshop, Verkaufs-Apps, Angebote auf Marktplätzen, den stationären Handel und sogar Vertragsabschlüsse per E-Mail oder Telefon. Neuware und Gebrauchtware werden gleich behandelt. Eine Ausnahme für Kleinstunternehmen gibt es nicht.


Wie klein ein betroffener Shop sein kann, zeigt ein Blick nach Mönchengladbach. Als Arkady Kovalev dort Heroes INN gründete, gab es in einer Stadt mit 260.000 Einwohner:innen keinen einzigen Comic- oder Kartenladen mehr. Zehn Jahre später ist daraus ein Community-Treffpunkt mit wöchentlichen Turnieren und 200 Stammkund:innen geworden, inklusive eines Wix-Vorbestellsystems, über das Kundschaft Artikel Monate im Voraus ordert.

Genau dieser Shop fällt unter die neue Pflicht: physische Ware, Verkauf an Verbraucher:innen, Sitz in Deutschland. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle.


Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, sofern sie eindeutig als solche erkennbar sind. Ebenfalls ausgenommen sind rein digitale Inhalte, Software-Abos und Dienstleistungen, weil das Label nur für körperliche Waren gilt. Auch reine Präsentationswebsites ohne Bestellfunktion brauchen kein Label.


Gut zu wissen, wenn du im B2B oder Großhandel unterwegs bist: Die Labelpflicht knüpft am Verkauf an Verbraucher:innen an. Ein Shop, der eindeutig und ausschließlich Geschäftskund:innen anspricht, braucht das Label nicht. Sobald dein Shop aber auch für Privatkundschaft offensteht, greift die Pflicht für diesen Teil des Sortiments. Plane die Abgrenzung sauber ein, wenn du beide Zielgruppen bedienst.


Bei digitalen Produkten lohnt ein genauer Blick. Die IT-Recht Kanzlei, der Händlerbund und e-recht24 sehen digitale Inhalte und Dienstleistungen übereinstimmend außerhalb der Labelpflicht. Die IHK München formuliert in ihrem Ratgeber dagegen so, dass auch digitale Waren erfasst sein könnten. Wenn du gemischt verkaufst, also Waren und Digitales, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei deiner Rechtsberatung.


Bei Gebrauchtware gilt eine Besonderheit: Auf dem Label steht „mindestens zwei Jahre“, auch wenn sich die Frist bei gebrauchten Artikeln auf ein Jahr verkürzen lässt. Das Label übernimmst du trotzdem unverändert. Anpassen darfst du es nicht.


Für Österreich gilt dieselbe EU-Vorgabe. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, dort greift die Pflicht nicht. Schweizer Händler:innen, die aktiv in die EU verkaufen und dort Verträge mit Verbraucher:innen schließen, können aber sehr wohl betroffen sein.



Was gilt beim Verkauf über Marktplätze?


Über die Hälfte des deutschen eCommerce-Umsatzes läuft laut der Jahresauswertung des BEVH über Online-Marktplätze, genauer 56 %. Für viele Händler:innen ist die Marktplatz-Frage deshalb wichtiger als die eigene Shop-Seite.


Die Regel ist eindeutig: Entscheidend ist, wer Vertragspartner der Verbraucher:innen wird, nicht wer die technische Plattform stellt. Wenn du als Drittanbieter verkaufst, trägst du die Informationspflicht selbst.


In der Praxis hängt viel davon ab, ob die jeweilige Plattform eine technische Lösung anbietet. Der Stand vom 25.09.2026, zwei Tage vor dem Stichtag:


  • Kaufland: Die technische Umsetzung ist nach eigenen Angaben abgeschlossen. Das Label wird marktplatzseitig für alle Produkte eingebunden, für Händler:innen entsteht kein manueller Aufwand.

  • Otto: Der Marktplatz steuert das Gewährleistungslabel ab dem Stichtag zentral aus, ebenfalls ohne Zutun der Händler:innen.

  • Kleinanzeigen: Die Umsetzung ist bestätigt und soll termingerecht zum Stichtag stehen.

  • Amazon und eBay: Hier ist die Lage unübersichtlich. Beide haben eine Lösung in Aussicht gestellt, ein öffentlich dokumentierter Stand fehlt. An der eBay-Hotline bekommen Händler:innen unterschiedliche Auskünfte. Prüfe deine Angebote am Stichtag selbst.

  • Etsy: Lange gab es keine Funktion, inzwischen blendet Etsy die Mitteilung bei körperlichen Waren automatisch ein. Das greift aber nur, wenn dein Shop als gewerblich geführt wird („trader“). Kontrolliere deinen Shop-Status.


Wo eine Plattform nichts ausspielt, bleibt die Pflicht bei dir. Behelfslösungen wie ein reiner Texthinweis in der Artikelbeschreibung, in der Shop-Ankündigung oder erst in der Bestellbestätigung erfüllen die Anforderung nicht und bergen ein Abmahnrisiko. Weil sich der Stand kurzfristig ändert, lohnt sich am Stichtag ein eigener Blick auf ein Live-Angebot.


Wenn du überlegst, auf welchen Kanälen du verkaufen willst, hilft dir unsere Übersicht der besten Online-Marktplätze bei der Auswahl. Prüfe dabei auch, wie die jeweilige Plattform die Labelpflicht löst.



So bindest du das Gewährleistungslabel in deinen Shop ein


Die Umsetzung ist weniger aufwendig, als die Rechtslage vermuten lässt. In den meisten Shopsystemen sind es fünf Schritte, und du brauchst dafür keine Entwicklerin und keinen Entwickler. Ricardo Fischer, Bäcker und Nutzer von WIx, beschreibt den Einstieg so:


Kein Webentwickler? Kein Problem. Ich bin Bäcker, und selbst ich konnte mühelos einen Onlineshop mit Wix einrichten.

Das Label einzubinden ist deutlich einfacher, als den Shop überhaupt aufzusetzen. Es ist eine Grafik an der richtigen Stelle.



Schritt 1: Das offizielle Label herunterladen


Lade das Label ausschließlich bei der EU-Kommission herunter. Du bekommst ein ZIP-Archiv, das die farbige, die schwarz-weiße und die geschachtelte Variante enthält, jeweils als JPG, PNG und SVG. Für die deutsche Fassung wählst du die Dateien mit der Endung „DEN“ aus. Alternativ findest du alle Sprachfassungen in Anhang I der Durchführungsverordnung.


Verwende keine Nachbauten aus Blogbeiträgen oder Vorlagen-Sammlungen. Nur die offizielle Datei entspricht sicher den Vorgaben.



Schritt 2: Die richtige Sprachfassung wählen


Maßgeblich ist die Sprache, in der du deinen Verkaufsauftritt betreibst, nicht das Lieferland. Ein rein deutschsprachiger Shop braucht also nur die deutsche Fassung, auch wenn Bestellungen aus Frankreich oder Italien eingehen.

Betreibst du mehrere Sprachversionen, brauchst du je Version die passende Labelfassung. Mit Wix kannst du deinen Onlineshop mehrsprachig anlegen, sodass sich die jeweils richtige Grafik pro Sprachversion hinterlegen lässt.



Schritt 3: Den richtigen Platz im Shop wählen


Es gibt zwei zulässige Optionen: auf jeder Produktdetailseite oder zentral im Checkout. Der Checkout ist meist der geringere Aufwand, weil du das Label nur einmal pflegen musst. Platziere es dann vor beziehungsweise oberhalb des finalen Bestellbuttons, nicht darunter.


Entscheidend ist in beiden Fällen: klar erkennbar, gut sichtbar und vor Abgabe der Bestellung. Wenn du sowohl Waren als auch digitale Produkte anbietest, ergänze beim Checkout-Einbau einen kurzen Satz, dass sich das Label nur auf körperliche Waren bezieht.


Die Produktseite ist dabei kein Nebenschauplatz, sondern die zentrale Verkaufsfläche deines Shops. Maya Isak, Project Marketing Managerin für eCommerce bei Wix, beschreibt, was dort zusammenkommt:


Mit Wix Harmony kommt ein Verkäufer von einem Prompt zu einem voll funktionsfähigen Onlineshop mit responsiver Produktseite, komplett eingebundener Stores-Vertikale und Business-Tools, die vom ersten Tag an einsatzbereit sind. Das ist keine vereinfachte Version der Plattform, das ist das Original, von Anfang an generiert.

Plane den Platz fürs Label gleich beim Aufbau der Produktseite mit ein, statt ihn hinterher zu suchen.



Schritt 4: Die Darstellungsregeln einhalten


Online ist ausschließlich die farbige Variante zulässig. Die Schwarz-Weiß-Version darfst du im Shop nicht verwenden. Eine Mindestgröße ist für Onlineshops nicht vorgeschrieben, die DIN-A4-Vorgabe gilt nur außerhalb elektronischer Bestellfunktionen, also etwa per E-Mail oder im Ladengeschäft.


  • Verändere nichts am Label: keine Farbanpassung an dein Shop-Design, keine Kürzungen, keine zusätzlichen Hinweise.

  • Binde es nicht als Produktbild in die Bildergalerie ein, dort geht es unter.

  • Verwende kein kleines Vorschaubild, das sich erst beim Klick vergrößert.

  • Stelle sicher, dass es auch auf dem Smartphone vollständig lesbar bleibt.



Schritt 5: An die Bestellbestätigung denken


Die Pflichtinformationen musst du auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. Praktisch heißt das: Hänge das Label als JPG oder PNG an die Bestätigungsmail an, bei Garantien zusätzlich die Garantiebedingungen als PDF.


Wie verbindlich dieser Punkt in der Praxis ist, bewerten die juristischen Quellen unterschiedlich. Der Anhang ist die sichere Variante und kostet dich wenig. Wenn du deine Bestell- und Rechnungsprozesse ohnehin gerade aufsetzt, findest du im Beitrag, wie du eine Rechnung schreibst die passenden Grundlagen.



Und im Ladengeschäft?


Im Verkaufsraum brauchst du das Label mindestens in DIN A4, farbig oder schwarz-weiß, gut sichtbar. Am einfachsten ist ein Aushang oder Aufsteller im Kassenbereich. Größere Formate sind ausdrücklich erlaubt.



Darf das Label per Klick oder Mouseover erscheinen?


Das ist aktuell die meistdiskutierte Frage zum Gewährleistungslabel, und sie ist nicht abschließend geklärt.


Der Sachstand: Die Durchführungsverordnung erlaubt die geschachtelte Darstellung ausdrücklich für das Garantielabel. Für das Gewährleistungslabel enthält sie keine entsprechende Regelung. Im Umkehrschluss spricht das für eine direkte Einbindung. Die Praxisleitlinien der EU-Kommission zeigen dagegen auch für das Gewährleistungslabel Lösungen per Klick oder Mouseover, sind aber rechtlich nicht verbindlich.


Lev Lexow, Rechtsanwalt und Datenschutzexperte bei Siebert Lexow Lang, formuliert das Grundprinzip für Pflichttexte auf Websites in einem Satz:


Rechtstexte müssen klar, konkret und leicht auffindbar sein.

Gut zu wissen: Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, wie die Kommission die geschachtelte Darstellung am Ende auslegt. Ein Label, das erst nach einem Klick erscheint, ist schwerer auffindbar als eines, das direkt dasteht. Wer sich an der strengeren Variante orientiert, ist in beiden Auslegungen auf der sicheren Seite.


Unsere Empfehlung ist deshalb eindeutig: Binde das Label direkt und vollständig sichtbar ein, bis es eine verbindliche Klärung gibt. Der gestalterische Aufwand ist gering, das Risiko einer Abmahnung dagegen real. Falls dir das Label das Seitenlayout zerschießt, hilft ein Blick in unsere Tipps zum Thema Onlineshop optimieren, statt die Grafik zu verstecken.


Ein zweiter Streitpunkt betrifft die AGB. Einzelne Kammer-Veröffentlichungen halten es für denkbar, das Label in die AGB zu integrieren oder im Header zu platzieren. Mehrere spezialisierte Rechtsquellen halten genau das für unzureichend, weil die Information vor Vertragsschluss und hervorgehoben erscheinen muss. Auch hier gilt: Die sichere Variante ist die direkte Einbindung auf Produktseite oder im Checkout. Deine AGB bleiben davon unberührt, das Label ersetzt sie nicht, es ergänzt sie.



Ist das Label barrierefrei – und was bedeutet das für dich?


Eine klare Antwort gibt es bislang nicht. Die Verordnung schreibt für Onlineshops die farbige Variante vor, macht aber keine Angaben zu Alternativtexten, Screenreader-Tauglichkeit oder zur Lesbarkeit bei Farbfehlsichtigkeit. Damit entsteht eine offene Flanke zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das für viele Onlineshops ebenfalls gilt.

Was du trotzdem tun kannst, ohne Risiko: Setze einen beschreibenden Alt-Text, der den Inhalt des Labels wiedergibt, statt eines leeren oder generischen Attributs. Ein Beispiel wäre „EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung: mindestens zwei Jahre Mängelrechte“. Das hilft Screenreadern und schadet in keinem Szenario.



Wann brauchst du zusätzlich das Garantielabel?


Das Garantielabel ist ein zweites, eigenständiges Label. Offiziell heißt es „harmonisierte Kennzeichnung“, im oberen Bereich trägt es den Titel „GARAN“. Das ist kein Tippfehler, sondern eine sprachneutrale Ableitung aus dem Wort Garantie in mehreren EU-Sprachen.


Anders als beim Gewährleistungslabel ist diese Grafik produktspezifisch. Du trägst den Namen des Herstellers, die Modellkennung und den Garantiezeitraum ein, alles andere bleibt unverändert. Für die editierbaren Angaben ist die Schriftart Inter vorgegeben.


Nötig wird das Garantielabel nur, wenn alle vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:


  • Ein Hersteller gewährt die Garantie, nicht du als Händler:in und auch kein Marktplatz.

  • Die Garantie ist kostenlos, also ohne Zusatzkosten für die Kundschaft.

  • Sie erfasst die gesamte Ware, nicht nur einzelne Bauteile oder Verschleißteile.

  • Sie läuft länger als zwei Jahre.


Der letzte Punkt sorgt regelmäßig für Verwirrung. „Mehr als zwei Jahre“ ist wörtlich gemeint. Eine Herstellergarantie von genau 24 Monaten löst die Pflicht nicht aus, weil sie gegenüber der gesetzlichen Mindestgewährleistung keinen erkennbaren Mehrwert bietet. Erst ab 25 Monaten wird das Label relevant. In einigen Ratgebern kursierte lange die Formulierung „mindestens zwei Jahre“, die ist falsch.


Gut zu wissen: Wenn dein Sortiment viele Produkte mit unterschiedlichen Herstellergarantien enthält, plane für die Ersteinrichtung mehr Zeit ein als für das Gewährleistungslabel. Das Gewährleistungslabel bindest du einmal ein. Das Garantielabel musst du pro betroffenem Produkt personalisieren und pflegen, sobald sich Garantiebedingungen ändern.


Zwei weitere Punkte, die oft übersehen werden: Ob du mit der Garantie werben möchtest, spielt keine Rolle. Besteht sie, musst du das Label zeigen. Umgekehrt musst du aber auch nicht selbst recherchieren, ob ein Hersteller eine Garantie gibt. Die nötigen Informationen stellt dir der Hersteller zur Verfügung.


Rechne außerdem mit einer Folgepflicht: Das Garantielabel gilt als Garantiewerbung. Damit musst du zusätzlich vollständige Garantiebedingungen nach § 479 BGB bereitstellen, spätestens bei Lieferung. Wer seine Abwicklung von Erstattungen und Rückbuchungen sauber aufgestellt hat, tut sich damit leichter. Wie das geht, zeigt unser Beitrag zu Rückbuchungen und Erstattungen.



Was passiert, wenn das Label fehlt oder falsch eingebunden ist?


Ein behördliches Bußgeld steht hier nicht im Vordergrund. Das eigentliche Risiko ist wettbewerbsrechtlich: Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände.


Dieser Mechanismus ist bei Pflichtangaben im Onlineshop nicht neu. Lev Lexow beschreibt ihn für die Datenschutzerklärung, und er funktioniert beim Gewährleistungslabel nach demselben Muster:


Wenn du keine Datenschutzerklärung auf deiner Website hast, riskierst du Abmahnungen und Bußgelder.

Weil die Vorgaben EU-weit einheitlich sind, lassen sich Verstöße besonders leicht überprüfen. Ein fehlendes Label fällt sofort auf, ein falsch platziertes ebenfalls.


Abmahnfähig ist übrigens auch der umgekehrte Fall: Wer das Garantielabel verwendet, ohne dass eine passende Herstellergarantie besteht, wirbt mit einer Garantie, die es nicht gibt.



Warum das Label mehr ist als eine lästige Pflicht


Das Label sitzt genau dort, wo Kaufentscheidungen entstehen: auf der Produktseite oder kurz vor dem Bestellbutton. An dieser Stelle senkt eine klare Aussage über Mängelrechte die Unsicherheit.


Dass Käufer:innen vor dem Kauf aktiv nach Risikosignalen suchen, belegt Till Florian Schäfer, Leiter Geschäftsentwicklung bei Trusted Shops:


Fast zwei Drittel (62,4 %) der Käufer:innen im eCommerce suchen gezielt nach Ein-Stern-Bewertungen, um die Risiken eines Kaufs einzuschätzen, bevor sie die Transaktion abschließen.

Wer ohnehin nach dem Haken sucht, findet mit dem Label eine klare Antwort auf die Frage, was bei einem Mangel passiert. Charlotte Merle beschreibt denselben Mechanismus für sichtbare Vertrauenssignale im Shop:


Kundenbewertungen spielen eine entscheidende Rolle für die Glaubwürdigkeit deines Unternehmens. Sie ermöglichen Besucher:innen, sich anhand echter Erfahrungen ein Bild von deinen Produkten oder Leistungen zu machen.

Das Label ersetzt solche Signale nicht, es steht neben ihnen. Wer ohnehin an Kundenbewertungen und transparenten Produktinfos arbeitet, sollte das Label nicht als Fremdkörper behandeln, sondern sauber ins Layout integrieren. Verstecken bringt rechtlich nichts und verschenkt den Nebeneffekt.



Checkliste: Ist dein Shop bereit für den 27. September 2026?


Gehe diese Punkte einmal durch, bevor der Stichtag kommt:


  • Offizielles Label bei der EU-Kommission heruntergeladen, richtige Sprachfassung gewählt

  • Farbige Variante eingebunden, im Onlineshop ist sie Pflicht

  • Platz festgelegt: Produktdetailseite oder Checkout, vor dem Bestellbutton

  • Label direkt sichtbar, nicht verlinkt, nicht nur per Mouseover, nicht in der Bildergalerie

  • Label unverändert übernommen, nicht ans Shop-Design angepasst

  • Geprüft, ob für einzelne Produkte zusätzlich ein Garantielabel nötig ist

  • Falls ja: Garantiebedingungen nach § 479 BGB bereitgestellt

  • Label in der Bestellbestätigung ergänzt

  • AGB aktuell gehalten, das Label ersetzt sie nicht

  • Bei Marktplatzverkäufen: Umsetzung je Plattform geprüft

  • Beschreibender Alt-Text gesetzt

  • Darstellung auf dem Smartphone kontrolliert


Wenn du deinen Shop auf einer Plattform betreibst, die Sicherheits- und Compliance-Themen mitdenkt, ist ein Teil dieser Arbeit bereits erledigt. Wix erfüllt die Anforderungen an Websicherheit und Compliance, darunter DSGVO, den Umgang mit personenbezogenen Daten und die EU-Cookie-Standards.


Das Gewährleistungslabel ist übrigens nicht die einzige neue Pflicht für Händler:innen. Wenn du ohnehin gerade deine Prozesse durchgehst, wirf auch einen Blick auf die E-Rechnungspflicht.



Fazit: Zwei Tage Aufwand, dauerhafte Rechtssicherheit


Ab dem 27. September 2026 gehört das Gewährleistungslabel in jeden B2C-Shop, ohne Ausnahme für kleine Händler:innen. Binde es farbig, unverändert und direkt sichtbar ein, am besten vor dem Bestellbutton. Das Garantielabel kommt nur dann dazu, wenn eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren besteht.


Bei den offenen Fragen, etwa zur geschachtelten Darstellung, lohnt sich die strengere Auslegung. Sie kostet dich kaum Aufwand, während eine Abmahnung deutlich teurer wird. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick, er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten im Einzelfall hol dir anwaltlichen Rat.


Alle Angaben in diesem Beitrag sind auf dem Stand vom 25.09.2026. Die Rechtslage zur geschachtelten Darstellung ist noch nicht abschließend geklärt, wir aktualisieren den Beitrag bei neuen Erkenntnissen.





Häufig gestellte Fragen zum Gewährleistungslabel


Ab wann gilt die Gewährleistungslabel-Pflicht?


Die Pflicht gilt EU-weit ab dem 27. September 2026 für alle B2C-Verkäufe körperlicher Waren. Sie betrifft Onlineshops, Marktplatz-Angebote und den stationären Handel gleichermaßen. Das Label früher einzubinden ist erlaubt, es muss dann aber schon den endgültigen Vorgaben entsprechen.



Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und Garantielabel?


Das Gewährleistungslabel zeigst du immer. Es ist statisch und informiert über die gesetzlichen Mängelrechte. Das Garantielabel brauchst du nur, wenn ein Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gibt. Es ist produktspezifisch und enthält Hersteller, Modell und Laufzeit.



Wo genau muss das Label im Shop stehen?


Das Gewährleistungslabel gehört auf die Produktdetailseite oder zentral in den Checkout, immer vor Abgabe der Bestellung und direkt sichtbar. Das Garantielabel darf nur auf der Produktseite stehen, weil es sich auf ein konkretes Produkt bezieht.



Reicht es, das Label in den AGB zu verlinken?


Nach überwiegender juristischer Auffassung nicht. Die Information muss hervorgehoben und vor Vertragsschluss erscheinen, ein Verweis in den AGB erfüllt das nicht. Einzelne Kammer-Veröffentlichungen bewerten das anders. Die sichere Variante ist die direkte Einbindung.



Gilt die Labelpflicht auch beim Verkauf über Marktplätze?

Ja. Entscheidend ist, wer Vertragspartner der Verbraucher:innen wird, nicht wer die Plattform stellt. Als Drittanbieter trägst du die Pflicht selbst, auch wenn du das Layout nicht kontrollierst. Prüfe, welche technische Lösung deine Plattform anbietet.



Gilt das Label auch für digitale Produkte und Dienstleistungen?


Nach überwiegender Auffassung nicht, weil das Label nur körperliche Waren erfasst. Rein digitale Inhalte, Software-Abos und Dienstleistungen fallen nicht darunter. Einzelne Quellen formulieren das abweichend, bei gemischten Sortimenten lohnt eine Rückfrage.



Wo kann ich das EU-Gewährleistungslabel kostenlos herunterladen?


Bei der EU-Kommission. Du bekommst ein ZIP-Archiv mit der farbigen, der schwarz-weißen und der geschachtelten Variante, jeweils als JPG, PNG und SVG. Für die deutsche Fassung wählst du die Dateien mit der Endung „DEN“.



Was droht, wenn das Label fehlt?


Das Hauptrisiko sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine und Wettbewerbsverbände. Weil die Vorgaben EU-weit einheitlich sind, fallen fehlende oder falsch platzierte Label schnell auf.

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Dieser Blog wurde mit Wix Blog erstellt.

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