Onlineshop rechtssicher gestalten: Rechtliche Hürden meistern
- Vanessa Roth

- 16. Dez. 2025
- 8 Min. Lesezeit

Du hast eine brillante Geschäftsidee und bist dir sicher, dass du nun deinen eigenen Onlineshop erstellen kannst? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du dich jedoch voll und ganz auf Design, Produkte und Marketing konzentrierst, gibt es ein Thema, das du nicht vernachlässigen solltest: das Rechtliche.
Keine Sorge, du musst jetzt kein Jurastudium absolvieren, denn der Experte Carsten Föhlisch bringt die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für Onlineshops verständlich und praxisnah auf den Punkt.
Ein rechtssicherer Onlineshop ist das A und O, um teure Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen deiner Kund:innen zu gewinnen. In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir dir Schritt für Schritt, worauf du bei der Erstellung deines Onlineshops aus rechtlicher Sicht achten musst – ganz ohne kompliziertes Juristendeutsch.
Du stehst noch am Anfang? Erfahre hier wie du dein E-Commerce aufbauen kannst.

Inhaltsverzeichnis
01. Die rechtlichen Grundlagen für deinen Onlineshop
Bevor dein Shop online geht, gibt es ein paar grundlegende administrative Schritte zu erledigen.
Gewerbeanmeldung
Zum Thema Gewerbeanmeldung erklärt Carsten Föhlisch:
„Der Betrieb eines Online-Shops gilt in Deutschlands in der Regel dann als gewerblich, wenn er selbstständig, planmäßig und dauerhaft betrieben wird – also nicht nur gelegentlich oder als einmaliger Verkauf. Zudem muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen und es müssen regelmäßig und systematisch Waren angeboten oder verkauft werden. Dann ist grundsätzlich eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.“
Sobald du vorhast, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, handelst du gewerblich. Das bedeutet: Der erste Weg führt dich zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, um dein Gewerbe anzumelden. Freiberufler:innen sind hiervon ausgenommen, doch der Verkauf von Waren fällt in der Regel nicht darunter.
Die richtige Rechtsform
„Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen für Haftung und Steuern. Nach Einschätzung von Carsten Föhlisch hängt die passende Rechtsform maßgeblich davon ab, wie stark Händler:innen persönlich haften möchten und wie viel Startkapital zur Verfügung steht.“
Einzelunternehmen: Einfach zu gründen, kein Stammkapital nötig. Du haftest allerdings mit deinem gesamten Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wenn du mit Partner:innen gründest. Auch hier haftet ihr alle mit eurem Privatvermögen.
Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH: Diese Rechtsformen bieten eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Dafür sind die Gründung und die Buchhaltung aufwendiger und es wird ein Stammkapital (1 € für die UG, 25.000 € für die GmbH) benötigt.
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Steuern und Umsatzsteuer-ID
Nach der Gewerbeanmeldung wird sich das Finanzamt bei dir melden, um dich steuerlich zu erfassen. Du erhältst eine Steuernummer und, falls beantragt, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die USt-IdNr. benötigst du für den Handel innerhalb der EU.
Als Kleinunternehmer:in (§ 19 UStG) kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt. Das vereinfacht die Buchhaltung, allerdings darfst du dann auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen ziehen.
Föhlisch weist auf Folgendes hin:
„Betreiber:innen von Onlineshops sollten vor allem die Einkommensteuern bzw. Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer im Blick haben. Zudem sind ordnungsgemäße Buchführung und regelmäßige Steuererklärungen bzw. Voranmeldungen erforderlich.“
Rechtstexte: Das Herzstück deines rechtssicheren Shops
Ein Onlineshop ohne die richtigen Rechtstexte ist wie ein Geschäft ohne Türsteher – offen für allerlei Ärger. Diese vier Texte sind unverzichtbar.
Das Impressum: Wer steckt dahinter?
Jeder geschäftlich genutzte Webauftritt in Deutschland braucht ein Impressum. Es informiert deine Besucher:innen darüber, mit wem sie es zu tun haben. Laut § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) muss es „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein – am besten über einen Link im Footer.
Wie Carsten Föhlisch betont:
„Als Online-Händler:in sind Sie im Rahmen einer Impressumspflicht nach § 5 DDG verpflichtet, umfassende und deutliche Angaben zu Ihnen bzw. zu Ihrem Unternehmen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“
Pflichtangaben im Impressum sind unter anderem:
Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, UG): Rechtsform, Vertretungsberechtigte und Sitz der Gesellschaft
Kontaktmöglichkeiten für eine schnelle Kommunikation (E-Mail-Adresse und eine weitere, z. B. Telefonnummer)
Falls vorhanden: Handelsregisternummer, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Lese hier detailliert nach: Was muss im Impressum stehen?
Die Datenschutzerklärung: Was passiert mit den Daten?
Sobald du personenbezogene Daten verarbeitest – und das tust du bei jeder Bestellung –, brauchst du eine Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
„Die Datenschutzerklärung informiert Shopbesucher:innen und Kund:innen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Auch dies ist für Online-Händler:innen verpflichtend gemäß Art. 13 ff. DSGVO.“
Wichtige Inhalte deiner Datenschutzerklärung:
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich (deine Kontaktdaten)?
Welche Daten werden zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet (z. B. Vertragsabwicklung, Newsletter)?
Wie lange werden die Daten gespeichert?
An wen werden Daten weitergegeben (z. B. Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen)?
Informationen über Cookies, Tracking-Tools (wie Google Analytics) und Social-Media-Plugins.
Hinweis auf die Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch).
„Da die Kundschaft in Online-Shops nicht die Möglichkeit hat, sich das Produkt anzuschauen oder auszuprobieren, räumen die Bestimmungen zum Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Das Widerrufsrecht ermöglicht Verbraucher:innen, den Kaufvertrag zu widerrufen. In deinem Online-Shop bist du dazu verpflichtet, deine Kundschaft über das Widerrufsrecht zu informieren.“
Mehr erfahren: Datenschutz vs Datensicherheit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber absolut empfehlenswert. Sie regeln die Details des Vertragsverhältnisses zwischen dir und deinen Kund:innen. Hier kannst du gesetzliche Informationspflichten erfüllen und Regelungen zu deinen Gunsten treffen – aber nur im erlaubten Rahmen.
Sinnvolle Klauseln in den AGB:
Geltungsbereich (wer sind die Vertragspartner?)
Vertragsschluss (wie kommt der Kaufvertrag zustande?)
Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
Lieferbedingungen und Lieferzeiten
Eigentumsvorbehalt (die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung dein Eigentum)
Gewährleistung (Regelungen bei Mängeln)
Carsten Föhlisch warnt:
„Häufig werden solche Klauseln abgemahnt, die die gesetzlichen Rechte der Kund:innen einschränken. Beispielsweise dürfen die Gewährleistungsrechte nicht unzulässig eingeschränkt oder verkürzt werden, da dies in der Regel unzulässig ist.“
Die Widerrufsbelehrung: Das Recht auf eine zweite Meinung
Verbraucher:innen haben im Onlinehandel ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber musst du sie korrekt und unmissverständlich belehren. Am sichersten fährst du, wenn du das offizielle Muster-Widerrufsformular des Gesetzgebers verwendest und es an deine Daten anpasst.
Was du beachten musst:
Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich sein.
Du musst ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen.
Informiere über die Frist, die Folgen des Widerrufs und wer die Rücksendekosten trägt.
Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z. B. für personalisierte Waren oder versiegelte Hygieneartikel. Diese müssen klar benannt werden.
02. Der Bestellprozess: Transparenz von A bis Z
Vom Produkt bis zum Klick auf den Bestellbutton – jeder Schritt muss rechtlich einwandfrei sein.
Preisangaben: Klar und deutlich
Föhlisch weist darauf hin:
„Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) musst du Verbraucher:innen gegenüber stets Gesamtpreise angeben, d.h. Preise, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Eine Angabe von Nettopreisen ist nur dann möglich, wenn sich das Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet. Hierfür ist jedoch eine Begrenzung des Angebots erforderlich.“
Gesamtpreise: Alle Preise müssen als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden. Der Hinweis „inkl. MwSt.“ ist Pflicht.
Versandkosten: Die Versandkosten müssen direkt beim Preis oder über einen Klick auf einen Link wie „zzgl. Versandkosten“ einsehbar sein.
Grundpreise: Wenn du Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufst (z. B. 100g Tee), musst du den Preis pro Grundeinheit (z. B. €/100g) in unmittelbarer Nähe des Endpreises angeben.
Streichpreise: Wenn du mit Rabatten wirbst, muss der alte Preis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage gewesen sein.
Mehr erfahren: Onlineshop Kosten
Lieferzeiten und Versand
Vage Angaben wie „Lieferzeit auf Anfrage“ oder „bald verfügbar“ sind tabu. Gib eine konkrete Frist an, z. B. „Lieferzeit: 3–5 Werktage“. Kläre in deinen AGB, wann die Frist beginnt (z. B. nach Zahlungseingang). Du musst auch klar darüber informieren, wer die Kosten für eine eventuelle Rücksendung trägt.
Zahlungsarten
Du musst mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart anbieten (z. B. Vorkasse oder Rechnung). Für die Nutzung bestimmter Zahlungsarten wie Kreditkarte oder PayPal darfst du keine zusätzlichen Gebühren verlangen (Surcharging-Verbot).
Mehr erfahren: Sichere Zahlungsmethoden für deinen Online-Shop und Zahlungsmöglichkeiten mit Wix
Die Button-Lösung
Der Button, mit dem der Kauf abgeschlossen wird, muss eindeutig beschriftet sein. Zulässig sind Formulierungen wie „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“. Ein einfaches „Bestellen“ reicht nicht aus.
Lesetipp: Shopify Alternativen für deinen Onlineshop
03. Cookies, Urheberrecht und Produkthaftung
Cookie-Banner und Consent-Management
Seit dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) brauchst du für die meisten Cookies und Tracking-Technologien die aktive und informierte Einwilligung deiner Nutzer:innen. Ein reiner Cookie-Hinweis-Banner genügt nicht mehr. Du benötigst ein Consent-Management-Tool, bei dem Nutzer:innen Cookies gezielt an- oder abwählen können. Essenzielle Cookies, die für den Betrieb des Shops technisch notwendig sind, sind davon ausgenommen.
Föhlisch sagt dazu:
„§ 25 Abs. 1 TDDDG sieht zunächst vor, dass Dritte Informationen auf Endeinrichtungen des Endnutzers nur speichern oder auf gespeicherte Informationen zugreifen dürfen, wenn der Endnutzer darüber informiert wurde und eingewilligt hat. Die Information und die Einwilligung haben nach den Vorschriften der DSGVO zu erfolgen. Das Einwilligungserfordernis gilt jedoch nicht ausnahmslos.“
Eine Lösung, um die Einwilligung wirksam einzuholen, bietet der Trusted Shops Consent-Manager.
Urheberrecht: Bilder und Texte
Verwende in deinem Shop nur Produktbilder und -texte, für die du die Nutzungsrechte besitzt. Das heißt: Entweder du erstellst sie selbst oder du erwirbst die entsprechenden Lizenzen von Fotograf:innen, Agenturen oder den Herstellern. Die unerlaubte Nutzung fremder Inhalte kann sehr teuer werden. Achte auch darauf, keine fremden Markenrechte zu verletzen.
Produkthaftung und -sicherheit
Als Händler:in bist du dafür verantwortlich, dass deine Produkte sicher sind. Bei bestimmten Produktgruppen gibt es besondere Kennzeichnungspflichten.
CE-Kennzeichnung: Viele Produkte (z. B. Spielzeug, Elektronik) müssen ein CE-Zeichen tragen, um zu bestätigen, dass sie den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.
Warnhinweise: Du musst auf mögliche Gefahren bei der Nutzung hinweisen.
Branchenspezifische Pflichten: Für Lebensmittel (LMIV), Kosmetika oder digitale Produkte gelten zusätzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR). Sie legt fest, welche Pflichtangaben Onlinehändler:innen im Fernabsatz machen müssen zum Beispiel zur Identität des Herstellers, zur Produktkennzeichnung und zu Sicherheitsinformationen.
Carsten Föhlisch weist darauf hin, dass Händler:innen diese Informationspflichten unbedingt einhalten sollten, um Abmahnungen zu vermeiden:
„Werden Produkte im Fernabsatz angeboten, müssen unter anderem Angaben zum Hersteller, zur verantwortlichen Person in der EU, zur Identifizierung des Produkts sowie zu Warn- und Sicherheitshinweisen gemacht werden.“ (Art. 19 GPSR, VO (EU) 2023/988)
Lesetipp: Finde hier dein Nischenprodukt mit Verkaufpotenzial
04. Abmahnungen vermeiden: Deine Checkliste

Abmahnungen sind teuer und nervenaufreibend. Mit dieser Checkliste minimierst du das Risiko:
Vollständiges Impressum? Alle Pflichtangaben vorhanden und leicht findbar?
Korrekte Datenschutzerklärung? Alle Datenverarbeitungen erfasst?
Gültige AGB? Keine verbotenen Klauseln und korrekt eingebunden?
Aktuelle Widerrufsbelehrung? Gesetzliches Muster verwendet?
Alle Preise korrekt? Endpreise, Versandkosten und ggf. Grundpreise angegeben?
Klare Lieferzeiten? Keine vagen Formulierungen?
Rechtssicherer Bestellbutton? Eindeutige Beschriftung?
Cookie-Einwilligung? Consent-Tool im Einsatz?
Alle Bild- und Textrechte geklärt?
Produktsicherheit und Kennzeichnungspflichten beachtet?
Für abmahnsichere Rechtstexte hilft dir auch der Trusted Shops Rechtstexter aus dem Wix App Markt.
05. Fazit: Dein Weg zum rechtssicheren Onlineshop
Die rechtlichen Anforderungen an einen Onlineshop können auf den ersten Blick überwältigend wirken. Aber lass dich davon nicht entmutigen! Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Werkzeugen schaffst du eine solide und sichere Basis für dein Business.
Viele Shopsysteme, wie auch Wix, bieten bereits rechtssichere Vorlagen und Integrationen, die dir viel Arbeit abnehmen. Für die Erstellung deiner individuellen Rechtstexte kannst du zudem Generatoren von spezialisierten Anbietern nutzen. Wenn du ganz sichergehen willst, besonders bei komplexen Geschäftsmodellen, ist die Beratung durch eine Anwaltskanzlei, die auf E-Commerce spezialisiert ist, eine lohnende Investition.
Ein rechtssicherer Onlineshop schützt dich nicht nur vor teuren Strafen, sondern schafft auch das nötige Vertrauen bei deinen Kund:innen – und das ist die beste Währung für langfristigen Erfolg.
06. FAQ: Rechtssicherer Onlineshop
Was braucht ein Online-Shop rechtlich?
Ein rechtssicherer Online-Shop benötigt unter anderem eine Gewerbeanmeldung, ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung nach DSGVO, eine Widerrufsbelehrung, korrekte Preisangaben sowie einen rechtssicheren Bestellprozess (z. B. Button-Lösung). Je nach Produkt können zusätzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten gelten.
Was muss ich beachten, um einen Onlineshop zu eröffnen?
Bevor dein Shop online geht, solltest du deine Rechtsform festlegen, dein Gewerbe anmelden, steuerliche Pflichten klären und alle erforderlichen Rechtstexte einbinden. Außerdem musst du transparente Preise, klare Lieferzeiten und eine gültige Cookie-Einwilligung sicherstellen.
Was für ein Gewerbe brauche ich für einen Online-Shop?
In den meisten Fällen gilt der Betrieb eines Online-Shops als gewerbliche Tätigkeit und muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Das gilt, wenn du dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht Produkte oder Dienstleistungen verkaufst.
Welche Rechtsform ist für einen Online-Shop sinnvoll?
Die passende Rechtsform hängt vor allem von Haftung, Startkapital und Risiko ab.
Einzelunternehmen oder GbR eignen sich für den schnellen Einstieg, bedeuten aber persönliche Haftung.
UG oder GmbH bieten eine Haftungsbeschränkung, erfordern jedoch mehr Aufwand und Kapital. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.
Über den Experten
Carsten Föhlisch ist Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Erfahrung im E-Commerce-Recht. Er ist VP Legal Services und Prokurist bei Trusted Shops SE, Inhaber der Kanzlei FÖHLISCH Rechtsanwälte sowie in mehreren juristischen Fachgremien aktiv. Zudem ist er Autor zahlreicher Standardwerke, war Sachverständiger im Bundestag zu verbraucherrechtlichen Gesetzen und lehrt IT- und Medienrecht an verschiedenen Hochschulen.

Vanessa Roth
Blog Growth Managerin



